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Kosten der Therapie

Die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
kostet 85 €/Stunde (60 Min.).
Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos.
 
Die Vorteile einer Privatpraxis
  • Schnelle Terminvergabe
  • Keine Wartezeiten durch Genehmigung der Krankenkasse
  • Freie Wahl der Methoden, der Dauer und der Anzahl der Sitzungen

Eventuelle Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse

Finden Sie zeitlich keinen Therapieplatz in Ihrer Region, steht Ihnen eine private Alternative gesetzlich zu. 

Private Kassen oder Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Gebühren bei entsprechender Versicherungsvereinbarung.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Versicherung!

 

Kostenerstattungsverfahren durch die Krankenkasse


Das Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 Abs.
3SGB V besagt, dass sich Patientinnen und Patienten eine medizinisch notwendige Kassenleistung selbst beschaffen können, wenn diese innerhalb der Regelversorgung nicht (rechtzeitig) erbracht werden kann. Sofern diese Leistung gleichwertig ist, könnten die entstandenen Kosten der Krankenkasse dann in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über Notwendigkeit und Dringlichkeit der Therapie durch eine Kassenpraxis. Zudem notwendig ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse vor Beginn der außervertraglichen Psychotherapie, sowie der Nachweis, dass im Umkreis kein Therapieplatz in einer Kassenpraxis zeitgerecht zur Verfügung steht.
(aus VPP aktuell 54)

Steuer

Die Rechnung, die ich als Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie schreibe ist für Sie eventuell absetzbar. Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung als sog. Sonderausgaben geltend machen, oder als Krankheitskosten nach §33 EStG (außergewöhnliche Belastung). Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

 

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